Mieterstrom
Rendite für Dich. Solarstrom für deine Mieter.
- nur aus Solaranlagen mit max. 100 kWp
- nicht erlaubt ist eine Vertragskopplung mit dem Mietvertrag (es gibt aber Ausnahmen)
- Strompreis darf 90% des im jeweiligen Netzgeite geltenden Grundversorgungstarif nicht überschreiten
- maximale Vertragslaufzeit bei Abschluss: 1 Jahr, danach stillschweigende Verlängerung möglich
- maximale Kündigungsfrist: 3 Monate
- Rechtliche Grundlagen: § 42a EnWG,
§§ 19 Abs. 1 Nr. 3, 21 Abs. 3, 23c EEG 2021
Win - Win durch Mieterstrom!
Änderung mit Solarpaket 1:
- Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung erlaubt es, Solarstrom aus hauseigener Photovoltaik ohne große bürokratische Hürden direkt an die übrigen Bewohner des Hauses weiterzugeben. Die Lieferantenpflicht entfällt in diesen Fällen nach dem Solarpaket 1 weitestgehend, die Betreiber sind außerdem nicht zur Reststromlieferung verpflichtet – die Bewohner können also eigene Verträge mit Energieversorgern abschließen, über die sie Netzstrom beziehen, wenn ihr Bedarf über die PV-Leistung hinausgeht. Wenn Überschüsse entstehen, erhalten die Anlagenbetreiber die übliche EEG-Vergütung, wenn sie den Strom ins Netz einspeisen.
- der Mieterstrom wird noch einmal eigens gefördert: Mit dem Solarpaket I können auch PV-Anlagen auf Nebengebäuden (Garagen etc.) oder gewerblichen Gebäuden Mieterstrom erzeugen. Das gilt, wenn die erzeugte Energie nicht ins Netz, sondern direkt in die Haushalte geht.
- Die vereinfachte Anlagenzusammenfassung macht es außerdem leichter, Quartierlösungen für Mieterstrom aus Photovoltaik zu finden, weil Anlagen auf mehreren Gebäuden vor dem Gesetz als eine Anlage geführt werden können.
Interesse geweckt? Bitte kontaktieren Sie uns!
Mehr Info: www.bundesnetzagentur.de